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Allgemein

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN SEMICONDUCTOR B.V. VOM 01. JANUAR 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Semiconductor B.V. (Handelsregisternummer: 28050933) und dem Nutzer, wie unten definiert.

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe verwendet:

  1. Angebot: Bieten Sie den AED zu einem bestimmten Verkaufspreis oder Mietpreis an.
  2. AED: Automatischer externer Defibrillator mit zugehörigem Zubehör und Zubehör, das vom Benutzer bei Semiconductor B.V. gemietet oder gekauft werden kann.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Cardia, ViVest, Zoll, Defibtech, Philips: die Hersteller.
  5. Hersteller: der Hersteller und Lieferant des AED an Semiconductor B.V.
  6. Benutzer: der Käufer und/oder der Mieter oder Abonnent und/oder Abonnent
  7. Miete oder Abonnement oder Abonnement: der Vertrag, in dessen Rahmen sich der Vermieter oder Abonnementanbieter verpflichtet, den AED zu vermieten oder über ein Abonnement zur Verfügung zu stellen, und der Benutzer sich verpflichtet, dafür einen Preis in Geld zu zahlen.
  8. Mieter oder Abonnent: die natürliche oder juristische Person, mit der der Vermieter oder Abonnementanbieter einen (Miet- oder Abonnement-)Vertrag oder ein Abonnement abgeschlossen hat, oder die Person, die den Auftrag erteilt hat, in deren Namen der AED geliefert wird.
  9. Mietvertrag oder Abonnement oder Abonnement: der Vertrag, in dem die Miete oder das Abonnement festgehalten ist und zu dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören.
  10. Mietpreis oder Abonnementpreis: Betrag, den der Mieter oder Abonnent oder Abonnent für die Miete oder das Abonnement zahlt.
  11. Geistiges Eigentum: die Rechte an geistigem Eigentum und verwandten Schutzrechten wie Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Patentrechte, Datenbankrechte, verwandte Schutzrechte, aber auch Rechte an Know-how und One-Line-Leistungen.
  12. Käufer: die natürliche oder juristische Person, mit der der Verkäufer einen (Kauf-)Vertrag abgeschlossen hat, oder die Person, die die Bestellung aufgegeben hat, in deren Namen der AED geliefert wird.
  13. Kauf: die Vereinbarung, bei der sich der Verkäufer verpflichtet, einen AED zur Verfügung zu stellen, und der Käufer sich verpflichtet, dafür einen Preis in Geld zu zahlen.
  14. Kaufpreis: Betrag, den der Käufer für den Kauf zahlt.
  15. Kaufvertrag: der Vertrag, in dem der Kauf festgehalten wird und zu dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören.
  16. Angebote: ein Angebot von Semiconductor B.V. zum Abschluss eines Kaufs, einer Miete oder eines Abonnements eines AED. Nach der Annahme wird ein Angebot in den Vertrag aufgenommen. Erst nach Unterzeichnung des Vertrags kommt es zu einem Kauf, einer Miete oder einem Abonnement.
  17. Vertrag: der Kaufvertrag und/oder Mietvertrag oder das Abonnement und/oder das Abonnement.
  18. Produkthandbuch: Handbuch, das die Garantien und Wartungsanweisungen des Herstellers beschreibt.
  19. Semiconductor B.V.: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Semiconductor B.V. mit Sitz in Warmond in den Niederlanden, eingetragen im Register der Handelskammer unter der Nummer 28050933. Sowohl der Verkäufer als auch der Vermieter.
  20. Service- und Wartungsvertrag: der Vertrag, in dessen Rahmen sich Semiconductor B.V. verpflichtet, die Wartung und Instandhaltung des AED für den Benutzer durchzuführen.
  21. Leasinggeber oder Abonnementanbieter: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Semiconductor B.V. mit Sitz in Warmond in den Niederlanden, die im Register der Handelskammer unter der Nummer 28050933 eingetragen ist.
  22. Verkäufer: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Semiconductor B.V. mit Sitz in Warmond in den Niederlanden, eingetragen im Register der Handelskammer unter der Nummer 28050933.
  23. Website: die Websites von Semiconductor B.V., die über www.aedcenter.nl oder über andere Domains, Subdomains, mobile Versionen dieser Websites erreicht werden können, sowie die Software und Anwendungen, mit denen die Websites auf mobilen Geräten erreicht werden können.

Artikel 2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Semiconductor B.V. und dem Nutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Kostenvoranschläge, Auftragsbestätigungen und Vereinbarungen in Bezug auf alle von Semiconductor B.V. angebotenen Varianten des AED, sofern Semiconductor B.V. nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen ist.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten alle Vereinbarungen, die zwischen Semiconductor B.V. und dem Benutzer getroffen wurden, und ersetzen alle zuvor getroffenen Vereinbarungen, mit Ausnahme der Vereinbarung, deren integraler Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
  3. Die Definitionen in Artikel 1 geben an, an wen eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichtet ist:
    • wenn sich eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Käufer und Verkäufer bezieht, bezieht sich diese Bestimmung auf den Kauf;
    • wenn sich eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Mieter oder Abonnenten oder den Abonnenten und den Vermieter oder den Abonnementanbieter bezieht, bezieht sich diese Bestimmung auf die Miete oder das Abonnement;
    • wenn sich eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungenauf Semiconductor B.V. und den Benutzer bezieht, gilt diese Bestimmung sowohl für den Kauf als auch für die Miete oder das Abonnement;
  4. Eine Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn die Änderungen ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
  5. Verweist der Nutzer zusätzlich auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers keine Anwendung. Eine anderslautende Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers berührt dies nicht.
  6. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von “Lieferung (von AED)” die Rede ist, ist darunter auch die Erbringung von Dienstleistungen und Tätigkeiten in diesem Zusammenhang zu verstehen.
  7. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
  8. Wenn und soweit eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unter den gegebenen Umständen nach den Maßstäben der Angemessenheit und Fairness unzumutbar ist, gilt zwischen den Parteien eine Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrem Sinn so ähnlich wie möglich kommt und die unter Berücksichtigung aller Umstände auch akzeptabel ist.
  9. Wenn Semiconductor B.V. nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass Semiconductor B.V. in anderen Fällen das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

Artikel 3. Angebot/Angebote und Vertragsabschluss

  1. Alle Kostenvoranschläge oder Angebote von Semiconductor B.V. haben, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, eine Gültigkeitsdauer von sechs Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebots oder Angebots.
  2. Alle Angebote sind unverbindlich und basieren auf der Ausführung des Vertrags durch Semiconductor B.V. unter normalen Umständen und innerhalb der normalen Arbeitszeiten.
  3. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Semiconductor B.V. oder ihren Untergebenen sind für Semiconductor B.V. nur insoweit verbindlich, als sie von Semiconductor B.V. schriftlich bestätigt wurden.
  4. Der Kauf, die Miete oder das Abonnement kommt erst zustande, wenn und sobald der Vertrag (digital) unterzeichnet wurde.
  5. Die Angebote sind nur gültig, solange der Vorrat reicht.
  6. Informationen, Bilder, (mündliche oder telefonische) Ankündigungen, Informationen und Erklärungen, die über die Website oder per E-Mail in Bezug auf Angebote und die wichtigsten Funktionen des AED bereitgestellt werden, werden so genau wie möglich angezeigt oder gemacht. Semiconductor B.V. garantiert jedoch nicht, dass alle Ausdrücke vollständig mit der Realität übereinstimmen. Abweichungen können grundsätzlich nicht zu einer Entschädigung und/oder Auflösung des Vertrags führen.

Artikel 4. AED/Immobilien

  1. Der Benutzer erklärt, dass er den AED in Übereinstimmung mit der gewünschten Spezifikation, ohne (sichtbare) Mängel und in voll funktionsfähigem Zustand erhalten hat.
  2. Nach der Lieferung muss der Benutzer die gelieferte Ware auf Beschädigungen, Unvollständigkeiten und/oder andere Mängel an dem gelieferten AED überprüfen und dies innerhalb von 48 Stunden an Semiconductor B.V. melden.
  3. Im Falle einer Vermietung oder eines Abonnements bleibt der AED Eigentum des Vermieters. Daher ist der Mieter oder Abonnent nicht berechtigt, über den AED zu verfügen oder ihn zu belasten. Darüber hinaus hat der Mieter oder Abonnent alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Vermieters oder Abonnementanbieters zu wahren. Wollen Dritte Rechte an der AED geltend machen, ist der Mieter bzw. Abonnent verpflichtet, den Vermieter bzw. Abo-Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
  4. Im Falle eines Kaufs geht das Eigentum an der AED über, nachdem der Käufer den vollen Kaufpreis an den Verkäufer gezahlt hat. Der diesbezügliche Eigentumsvorbehalt ist in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher ausgeführt.
  5. Der Mieter oder Abonnent ist nicht berechtigt, das Motherboard (PCB), den Bestimmungsort oder das Design des AED zu ändern, Aufgaben auf den AED anzuwenden oder Identifikationsmarken oder Telefon- oder andere Nummern davon zu entfernen und/oder zu überschreiben (oder überschreiben zu lassen).
  6. Der Mieter bzw. Abonnent ist verpflichtet, den AED ordnungsgemäß zu warten und ihn nur unter normalen Umständen zu verwenden oder gemäß den Spezifikationen und Bedienungsanleitungen verwenden zu lassen.

Artikel 5. Episode

  1. Die Lieferung erfolgt durch Semiconductor B.V. am Standort des Nutzers.
  2. Der AED wird so schnell wie möglich geliefert. Grundsätzlich ist Semiconductor B.V. bestrebt, Bestellungen innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist zu liefern.
  3. Der Benutzer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem Semiconductor B.V. sie an ihn liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
  4. Wenn der Benutzer die Annahme verweigert oder nachlässig Informationen oder Anweisungen liefert, die für die Lieferung erforderlich sind, ist Semiconductor B.V. berechtigt, den AED auf Kosten und Gefahr des Benutzers zu lagern.
  5. Wenn Semiconductor B.V. Daten vom Benutzer benötigt oder wenn Semiconductor B.V. anderweitig verpflichtet ist, Verpflichtungen zu erfüllen oder im Rahmen der Vertragserfüllung mitzuwirken, verlängert sich die Lieferfrist, bis der Benutzer seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
  6. Bei der Abgabe des AED ist es zwingend erforderlich, einen gültigen Ausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzulegen. Handelt es sich bei dem Nutzer um ein Unternehmen, muss der Identitätsnachweis durch einen Bevollmächtigten erbracht werden.
  7. Wenn Semiconductor B.V. weitere Informationen über eine Lieferfrist (schriftlich oder auf der Website) bereitgestellt hat, handelt es sich um indikativen Charakter.
  8. Die Lieferzeit in der Vereinbarung basiert auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Arbeitsbedingungen und auf der rechtzeitigen Lieferung der von Semiconductor B.V. für die Ausführung der Vereinbarung bestellten Materialien. Wenn ohne Verschulden von Semiconductor B.V. eine Verzögerung aufgrund einer Änderung der genannten Arbeitsbedingungen oder weil Materialien rechtzeitig für die Ausführung der Arbeiten bestellt wurden, eintritt, nicht rechtzeitig geliefert werden, verlängert sich die Lieferzeit im erforderlichen Umfang.
  9. Die von Semiconductor B.V. angegebenen und verwendeten Lieferfristen beginnen mit dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird, vorausgesetzt, dass alle Informationen, die Semiconductor B.V. für die Ausführung des Vertrags benötigt, in ihrem Besitz sind.
  10. Die von Semiconductor B.V. angegebenen Lieferfristen gelten ausdrücklich nicht als strikte Frist, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
  11. Der AED geht ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Gefahr des Nutzers über, auch wenn das Eigentum (noch) nicht übertragen wurde.
  12. Für den Fall, dass Semiconductor B.V. seinen Lieferverpflichtungen, wie oben beschrieben, nicht nachkommt, kommt sie nur dann in Verzug, wenn und sobald ihr vom Benutzer eine neue angemessene Leistungsfrist per Einschreiben gesetzt wurde und Semiconductor B.V. diese Frist ebenfalls nicht eingehalten hat.

Artikel 6. Nutzung/Wartung/Reparaturen Mieter oder Abonnent

  1. Der Mieter oder Abonnent wird den AED sorgfältig, in Übereinstimmung mit dem Zielort und in Übereinstimmung mit dem Produkthandbuch behandeln.
  2. Das Risiko, dass der AED nicht genutzt werden kann, trägt der Mieter bzw. Abonnent und entbindet den Mieter bzw. Abonnenten daher nicht von der Verpflichtung, die Raten weiter zu zahlen. Dies gilt auch im Falle der Zerstörung des AED und bei solchen Schäden, bei denen eine Reparatur nach Meinung des Versicherers als sinnlos anzusehen ist. In diesem Fall sind die abgelaufenen und unbezahlten Raten plötzlich fällig und zahlbar, zuzüglich des im Voraus berechneten Restwerts des AED.
  3. Während der Laufzeit des Mietvertrags oder Abonnements trägt der Mieter oder Abonnent das Risiko für den AED (und das Zubehör) und wird ihn auf eigene Kosten zugunsten des Vermieters oder des Abonnementanbieters ausreichend versichern und gegen alle Risiken im Zusammenhang mit (der Nutzung) des AED (und des Zubehörs) versichert halten. Die Risiken einer unzureichenden oder unzureichenden Versicherung gehen daher zu Lasten des Mieters bzw. Abonnenten.
  4. Der Mieter oder Abonnent muss den AED in Übereinstimmung mit dem Produkthandbuch installieren. Auf Wunsch des Mieters oder Abonnenten kann der Vermieter oder Abonnementanbieter einen Installateur ernennen. Die Installationskosten sind nicht durch diesen Mietvertrag oder dieses Abonnement abgedeckt und werden vom Mieter oder Abonnenten separat an den Installateur gezahlt.
  5. Der Mieter oder Abonnent wird den AED in gutem Zustand halten. Der Mieter oder Abonnent wird Reparaturen am AED nicht selbst durchführen. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter oder Abo-Anbieter oder von diesen zu benennenden Dritten durchgeführt werden. Im Falle einer Wartung und/oder Instandhaltung des AED durch den Vermieter, verpflichtet den Mieter oder Abonnenten, zum vereinbarten Zeitpunkt anwesend zu sein. Kommt der Mieter oder Abonnent dieser Verpflichtung nicht nach, werden die Kosten für den Service/die Wartung dem Mieter oder Abonnenten in Rechnung gestellt.
  6. Wenn der AED in einer Notsituation verwendet wurde, muss der Mieter oder Abonnent unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden den Vermieter oder Abonnementanbieter kontaktieren, um eine Überprüfung durch den Vermieter oder Abonnementanbieter und/oder die vom Vermieter oder Abonnementanbieter autorisierten Dienstleister zu erhalten. Diese Kosten sind im Mietpreis enthalten.
  7. Der Mieter oder Abonnent ist verpflichtet, nach der Verwendung des AED in einer Notsituation den AED so zu sichern, dass der Vermieter oder Abonnementanbieter in der Lage ist, die im Gerät gespeicherten medizinischen Daten innerhalb von 48 Stunden auszulesen.
  8. Der Leasinggeber oder Abonnementanbieter führt mindestens alle 2 Jahre eine Wartung des AED durch.
  9. Dem Mieter bzw. Abonnenten ist es nicht gestattet, den AED unterzuvermieten oder auf andere Weise betreiben zu lassen.
  10. Auf Antrag des Mieters oder Abonnenten kann er innerhalb von 24 Stunden nach der Verwendung des AED in einer Notsituation einen Ersatz-AED erhalten.

Artikel 7. Zahlungsbedingungen Miete oder Abonnement

  1. Der Vermieter oder Abonnementanbieter stellt dem Mieter oder Abonnenten eine Rechnung gemäß den Zahlungsbedingungen, die im Mietvertrag oder Abonnement enthalten sind.
  2. Die vom Vermieter oder Abonnementanbieter verwendeten Preise verstehen sich in Euro und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – zuzüglich Transport-, Installations- und sonstiger Kosten.
  3. Der Vermieter bzw. Abo-Anbieter zieht den Einzug mittels Lastschrift innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum durch. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Zeitpunkt, zu dem der Vermieter oder Abonnementanbieter die Zahlung erhält. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage.
  4. Für den Fall, dass der Mietvertrag oder das Abonnement nicht am 1. Tag eines Monats begonnen wird, wird der Mietpreis oder Abonnementpreis für diesen Monat anteilig berechnet und dem Mieter oder Abonnenten zusammen mit der ersten Lastschrift in Rechnung gestellt. Endet der Mietvertrag oder das Abonnement nach der Hälfte eines Monats, stellt der Vermieter oder Abonnementanbieter dem Mieter oder Abonnenten diesen anteiligen Miet- oder Abonnementpreis gleichzeitig mit der letzten Lastschrift in Rechnung.
  5. Wenn eine vom Mieter oder Abonnenten ausgestellte automatische Zahlungsermächtigung widerrufen wird, bei Ausübung der Ermächtigung keine ausreichende Deckung vorhanden zu sein scheint oder eine eingezogene Zahlung anderweitig von der Bank rückgängig gemacht wird, kann der Vermieter oder Abonnementanbieter zusätzlich zu der fälligen Zahlung zusätzliche (Verwaltungs-)Kosten in Rechnung stellen.
  6. Das Einreichen einer Beschwerde/eines Einwands setzt die Zahlungsverpflichtung des Mieters oder Abonnenten nicht aus. Die Begleichung zu Unrecht gezahlter Beträge oder die Aussetzung der Zahlung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.
  7. Wenn die Rechnung vom Mieter oder Abonnenten nicht innerhalb der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Frist bezahlt wird, ist der Vermieter oder Abonnementanbieter berechtigt, die gesetzlichen Zinsen auf den ab diesem Zeitraum fälligen Betrag zu berechnen.
  8. Kommt der Mieter bzw. Abonnent nach einer Mahnung durch den Vermieter oder Abo-Anbieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Vermieter bzw. Abo-Anbieter berechtigt, das Inkasso durch Dritte auf Kosten des Mieters bzw. Abonnenten vornehmen zu lassen und/oder den Mietvertrag bzw. das Abo ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.
  9. Wenn der Vermieter oder Abonnementanbieter auf seine Forderung zur Einziehung verzichtet, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung zu Lasten des Mieters oder Abonnenten, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit einem Insolvenzantrag und der Kosten für die Beschlagnahme des Eigentums des Vermieters. Die vorgenannten Kosten betragen mindestens 15 % des Hauptbetrags.
  10. Der Vermieter oder Abonnementanbieter ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Mieter oder Abonnenten auszusetzen, solange der Mieter oder Abonnent nicht alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen erfüllt hat. Diese Aussetzung gilt so lange, bis der Mieter oder Abonnent seine Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter oder Abonnementanbieter vollständig erfüllt hat. Der Vermieter oder Abonnementanbieter kann Preiserhöhungen jederzeit weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Abschluss des Mietvertrags oder Abonnements Preisänderungen in Bezug auf einen der unten genannten Punkte eingetreten sind, wie z. B. eine Erhöhung der Selbstkostenpreise und -sätze für Materialien, Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Transportkosten, (Fabrik-)Preise von Lieferanten sowie eine Änderung der Währungsverhältnisse.
  11. Der Vermieter bzw. Abo-Anbieter ist berechtigt, seine Preise jährlich anzupassen.
  12. Tritt nach Abschluss des Mietvertrags oder Abonnements, jedoch vor der Lieferung des AED, eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Mieters oder Abonnenten ein, ist der Vermieter oder Abonnementanbieter jederzeit berechtigt, die weitere Ausführung des Mietvertrags oder Abonnements ganz oder teilweise zu unterlassen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.

Artikel 8. Kündigung des Mietvertrags oder Abonnements

  1. Der Vermieter oder Abonnementanbieter ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder dem Abonnement auszusetzen oder den Mietvertrag oder das Abonnement ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen und den AED sofort in Besitz zu nehmen, wenn:
    • der Mieter oder Abonnent zahlt nicht pünktlich oder kommt einer anderen Verpflichtung aus diesem Mietvertrag oder Abonnement nicht rechtzeitig nach;
    • Beschlagnahme des beweglichen und/oder unbeweglichen Vermögens des Mieters oder Abonnenten oder des AED;
    • dem Mieter oder Abonnenten ein Moratorium oder ein Konkurs gewährt wird, stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird;
    • der AED beschlagnahmt oder beschlagnahmt wird;
    • der Mieter oder Zeichner seine Gesellschaft faktisch oder rechtlich liquidiert;
    • der Mieter oder Abonnent beim Abschluss dieser Vereinbarung eine unrichtige oder unvollständige Erklärung gegenüber dem Vermieter oder Abonnementanbieter abgegeben hat;
    • Sicherheiten, die vom Mieter oder Abonnenten, seinen Mitschuldnern oder Garanten gestellt werden, in irgendeiner Weise betroffen sind oder widerrufen werden;
    • auf Seiten des Mieters oder Abonnenten Umstände eintreten, die das Risiko des Vermieters oder Abonnementanbieters erheblich erhöhen und/oder die normale Abwicklung dieses Vertrags behindern können;
    • der Mieter oder Abonnent bei Abschluss des Mietvertrags oder Abonnements aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder dem Abonnement zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder nicht ausreicht;
    • die Zusammenarbeit zwischen dem Vermieter oder Abonnementanbieter und dem Hersteller, aus welchen Gründen auch immer, endet.
  2. Der Mieter oder Abonnent ist verpflichtet, den Vermieter oder Abonnementanbieter unverzüglich schriftlich über alle im vorstehenden Absatz genannten Umstände zu informieren und dem Pfändungsvollzieher, dem Verwalter oder dem Treuhänder unverzüglich Zugang zu diesem Mietvertrag oder Abonnement zu gewähren und auf das Eigentumsrecht des Vermieters hinzuweisen.
  3. Im Falle einer Aussetzung oder Auflösung durch den Vermieter oder Abonnementanbieter auf der Grundlage der vorstehenden Absätze ist der Vermieter oder Abonnementanbieter in keiner Weise verpflichtet, den dadurch entstehenden Schaden und die dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen.
  4. Im Falle der Kündigung des Mietvertrages oder des Abonnements werden die Forderungen des Vermieters bzw. Abo-Anbieters gegen den Mieter bzw. Abonnenten sofort fällig und zahlbar.
  5. Der Vermieter oder Abonnementanbieter und der Mieter oder Abonnent vereinbaren nun, dass für den Fall, dass der Vermieter oder Abonnementanbieter von seinem Recht auf Auflösung Gebrauch macht, der dem Vermieter oder Abonnementanbieter zu ersetzende Schaden mindestens Folgendes beträgt: die Summe der überfälligen Raten, die Zinsen, die Summe der zukünftigen Raten, zuzüglich der Kosten im Zusammenhang mit der Rücknahme des AED. Diese Entschädigung ist sofort fällig und zahlbar.
  6. Die Kündigung des Mietvertrags oder Abonnements ist bis zu 14 Tage vor dem Startdatum des Mietvertrags oder Abonnements möglich. Dann werden keine Kosten berechnet. Danach werden 100% der Gesamtmiete in Rechnung gestellt. Installationskosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie dem Vermieter oder Abo-Anbieter entstanden sind.

Artikel 9. Erneuerung/Stornierung/Kündigung des Mietvertrags oder Abonnements

  1. Der Mietvertrag oder das Abonnement, das für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wurde, verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer stillschweigend auf unbestimmte Zeit.
  2. Der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag oder das Abonnement kann bis zur gesetzlichen Umschuldung gemäß dem Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen, der Pfändung oder dem (vorläufigen) Zahlungsaufschub des Mieters oder Abonnenten sofort und in vollem Umfang den Ansprüchen des Mieters oder Abonnenten gegen den Mieter oder Abonnenten unterliegen.

Artikel 10. Inspektion/Information Vermietung oder Abonnement

  1. Der Vermieter oder Abonnementanbieter oder sein bevollmächtigter Vertreter hat jederzeit das Recht – wenn auch so weit wie möglich während der Betriebszeiten – die Orte, an denen sich AED befindet, zu betreten und zu inspizieren.
  2. Im Falle eines Sitzwechsels hat der Mieter bzw. Abonnent den Vermieter bzw. Abo-Anbieter innerhalb von 48 Stunden schriftlich zu benachrichtigen. Der Mieter oder Abonnent wird dem Vermieter oder Abonnementanbieter, unabhängig davon, ob er dazu aufgefordert wird oder nicht, auch die relevanten Informationen über seine finanzielle Situation und/oder über den AED zur Verfügung stellen.

Artikel 11. Rückerstattung von AED nach Beendigung der Miete oder des Abonnements

  1. Im Falle der Kündigung des Mietvertrags oder des Abonnements hat der Mieter oder Abonnent den AED unverzüglich auf seine Kosten und in gutem Zustand an den Vermieter oder Abonnementanbieter oder den von ihm zu benennenden Dritten zu einem Zeitpunkt und an eine Adresse zu liefern, die vom Vermieter oder Abonnementanbieter oder diesem Dritten anzugeben sind.
  2. In Ermangelung einer solchen Rückgabe kann der Vermieter oder Abonnementanbieter einen Ort betreten, an dem sich der AED befindet, um ihn abzunehmen. Die Kosten für den Transport und/oder die Versicherung gehen zu Lasten des Mieters oder Abonnenten. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung oder Rückgabe durch den Vermieter oder den Abonnementanbieter geht das Risiko einer Beschädigung oder durch den AED oder dessen Zerstörung auf Kosten des Mieters oder Abonnenten.
  3. Wenn bei der Rücksendung des Geräts Mängel festgestellt werden, die nicht auf normalen Gebrauch oder Verschleiß zurückzuführen sind, werden alle Kosten, die sich aus den notwendigen Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten ergeben, einschließlich Arbeit und Teile, separat in Rechnung gestellt. Wenn bei Erhalt des Geräts Teile fehlen, werden die Kosten für den Austausch dieser Teile dem Mieter oder Abonnenten auf der Grundlage des neuen Preises in Rechnung gestellt.

Artikel 12. Zahlungsbedingungen/Auflösung des Kaufs

  1. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine Rechnung gemäß den im Kaufvertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Der Käufer hat die Rechnung(en) innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
  2. Die vom Verkäufer verwendeten Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer und – sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – ohne Transport-, Installations- und sonstige Kosten.
  3. Wird die Rechnung vom Käufer nicht innerhalb der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Frist bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Zinsen auf den ab diesem Zeitraum fälligen Betrag zu berechnen.
  4. Für den Fall, dass sich der Kaufvertrag für eine (teilweise) Zahlung im Verzug entschieden hat, gerät der Käufer automatisch in Verzug gegenüber dem Verkäufer, wenn der Käufer den/die fälligen Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Ab dem Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Käufer Zinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen. In diesem Fall hat der Verkäufer auch das Recht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen.
  5. Darüber hinaus ist der Verkäufer im Falle einer rechtzeitigen und vollständigen Zahlung berechtigt, den Kaufvertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, wobei der Käufer dann zur Rückgabe der gelieferten AED oder zur anderweitigen Rückgängigmachung der vom Verkäufer erbrachten Leistung verpflichtet ist, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, eine vollständige Entschädigung zu verlangen.
  6. Kommt der Käufer nach einer Mahnung durch den Verkäufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Einziehung durch Dritte auf Kosten des Käufers vornehmen zu lassen und/oder den Kaufvertrag ohne weitere Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.
  7. Wenn der Verkäufer auf seine Einziehungsforderung verzichtet, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung der Forderung zu Lasten des Käufers, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit einem Insolvenzantrag und der Kosten für die Beschlagnahme des Eigentums des Verkäufers. Die vorgenannten Kosten betragen mindestens 15 % des Hauptbetrags.
  8. Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, solange der Käufer nicht alle seine (Zahlungs-)Verpflichtungen erfüllt hat. Diese Aussetzung gilt so lange, bis der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer vollständig nachgekommen ist.
  9. Die in einem Angebot und im Kaufvertrag angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags geltenden Kostenfaktoren wie Wechselkursen, Herstellerpreisen, Rohstoff- und Materialpreisen, Arbeits- und Transportkosten, Versicherungsprämien, Steuern, Einfuhrzöllen und anderen staatlichen Abgaben.
  10. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preise zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Vorschriften geschieht. Wenn sich die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen in der Zeit zwischen der Bestellung und ihrer Ausführung erhöhen, kann der Käufer die Bestellung stornieren oder den Kaufvertrag innerhalb von zehn (10) Tagen nach Benachrichtigung des Käufers über die Preiserhöhung durch den Verkäufer an den Käufer, an dem die Preiserhöhung wirksam wird, kündigen.
  11. Der Verkäufer kann Preiserhöhungen jederzeit weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem Abschluss des Kaufvertrags Preisänderungen in Bezug auf einen der unten genannten Punkte eingetreten sind, wie z. B. eine Erhöhung der Selbstkostenpreise und der Tarife für Materialien, Arbeitskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, Transportkosten, (Fabrik-)Preise der Lieferanten sowie eine Änderung der Währungsverhältnisse.
  12. Tritt nach Abschluss des Kaufvertrags, aber vor der Lieferung des AED eine wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage des Käufers ein, ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die weitere Ausführung des Kaufvertrags ganz oder teilweise zu unterlassen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.
  13. Im Falle der Liquidation, des (Antrags) auf Konkurs, der Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Umschuldung gemäß dem Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen, der Pfändung oder des (vorläufigen) Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.

Artikel 13. Eigentumsvorbehalt Kauf

  1. Die vom Verkäufer gelieferten AED bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Schulden, die der Käufer an, im Zusammenhang mit oder aus den vom Verkäufer bereitgestellten AED schuldet, Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unbezahlte AED zu verpfänden, ein besitzloses Pfandrecht daran zu begründen oder ein anderes dingliches oder persönliches Recht zugunsten Dritter daran zu begründen.
  3. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten AED gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  4. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte AED pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so schnell wie möglich schriftlich darüber zu informieren.
  5. Für den Fall, dass der Verkäufer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder von ihm zu benennenden Dritten nun die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet, zu betreten und diese Gegenstände mitzunehmen.

Artikel 14. Verwendung/Wartung/Reparaturen Kupfer

  1. Der Käufer ist verpflichtet, den AED sorgfältig, in Übereinstimmung mit dem beabsichtigten Zweck und in Übereinstimmung mit dem Produkthandbuch des Herstellers zu behandeln.
  2. Der Verkäufer rät dem Käufer, das Risiko für den AED (und das Zubehör) und für seine eigenen zu bewerten Kosten, um angemessen versichert zu sein und gegen alle Risiken im Zusammenhang mit dem AED (und Zubehör) versichert zu bleiben. Die Risiken einer fehlenden oder unzureichenden Versicherung gehen daher zu Lasten des Käufers.
  3. Der Käufer installiert den AED in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die im Produkthandbuch enthalten sind. Auf Wunsch des Käufers kann der Verkäufer einen Installateur ernennen. Die Installationskosten sind nicht durch diesen Kaufvertrag abgedeckt und werden vom Käufer separat an den Installateur gezahlt.
  4. Reparaturen dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Produkthandbuch von einem zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden.
  5. Auf Wunsch kann der Käufer einen Service- und Wartungsvertrag mit dem Verkäufer abschließen.
  6. Wenn der AED in einer Notsituation verwendet wurde, muss der Käufer neue Elektroden verwenden, die medizinischen Daten lesen lassen und das Produkthandbuch konsultieren.

Artikel 15. Garantien des Herstellers

  1. Semiconductor B.V. gibt keine Garantien für die gelieferten AED.
  2. Die AEDs werden von verschiedenen Herstellern hergestellt. Die Hersteller stellen dem Benutzer die Garantiebedingungen zur Verfügung, die im Produkthandbuch des AED aufgeführt sind. Jegliche Ansprüche des Nutzers gegen Semiconductor B.V., die außerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen, sind ausgeschlossen.
  3. Der Benutzer ist verpflichtet, – im Rahmen der Dienstleistung, aber ohne dass Semiconductor B.V. irgendeine Haftung übernimmt – zunächst alle Ansprüche, die unter die Garantiebedingungen von Cardia und das Produkthandbuch der AED fallen, an Semiconductor B.V. zu melden.
  4. Wenn Semiconductor B.V. dies für notwendig erachtet, wird sie den Benutzer anweisen, die Garantie im eigenen Namen und direkt gegenüber Cardia geltend zu machen. Jegliche Ansprüche des Benutzers gegen Semiconductor B.V., einschließlich solcher aufgrund von Garantie, Wartung, Nichtfunktion oder Fehlfunktion, Defekten und/oder Herstellungsfehlern sowie alle Ansprüche, die außerhalb der Garantiebedingungen von Cardia liegen, sind ausgeschlossen.
  5. Jeder Garantieanspruch erlischt in jedem Fall, wenn die im Produkthandbuch beschriebenen Garantiebedingungen nicht oder vom Benutzer nicht korrekt befolgt wurden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn (aber nicht ausschließlich) der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist, wenn Änderungen vorgenommen oder versucht wurden oder vom Benutzer oder Dritten vorgenommen wurden, wenn der AED für Zwecke verwendet wurde, für die der Artikel nicht bestimmt ist, oder wenn der Mangel aufgrund von Witterungseinflüssen entstanden ist. Die Gewährleistung kann nur schriftlich, innerhalb der Garantiezeit und unter Angabe der Typennummer in Anspruch genommen werden.
  6. In jedem Fall sind Mängel, die entstehen durch:
    • Nichtbeachtung von Betriebs- und Wartungsanweisungen;
    • die nicht der bestimmungsgemäßen normalen Verwendung entsprechen;
    • normale Abnutzung;
    • Montage oder Reparatur durch den Benutzer oder Dritte, ohne die schriftliche Zustimmung von Semiconductor B.V.;
    • vom Benutzer verwendete Nicht-Originalteile; und
    • Für den Fall, dass die Ursache des Defekts außerhalb des Produkts liegt.
  7. Solange der Nutzer seinen Verpflichtungen aus dem von den Parteien geschlossenen Vertrag nicht vollständig nachkommt, darf er sich nicht auf diese Garantiebestimmungen berufen.
  8. Im Falle einer Inanspruchnahme der Garantie ist der Benutzer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter von Semiconductor B.V. oder von ihr beauftragte Dritte zum AED zugelassen werden und die Möglichkeit erhalten, den gelieferten AED zu warten, zu überprüfen und/oder zu reparieren. Auf Verlangen von Semiconductor B.V. ist der Benutzer verpflichtet, den AED für die besagte Aktion(en) auszuhändigen.
  9. Wenn der Benutzer einen Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen hat, hat der Benutzer auf eigenen Wunsch Anspruch auf einen vorübergehenden Ersatz des AED während des Zeitraums, in dem der AED repariert oder ersetzt wird.
  10. Die Garantiezeit verlängert oder erneuert sich nicht automatisch durch die Durchführung von Garantiearbeiten.
  11. Wenn sich herausstellt, dass eine Beschwerde des Benutzers unbegründet ist, werden die Kosten, die den Herstellern oder Semiconductor B.V. dadurch entstehen, einschließlich in jedem Fall der Untersuchungskosten, vollständig vom Benutzer getragen.
  12. Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Zahlungsverpflichtung des Nutzers nicht aus.

Artikel 16. Haftung

  1. Semiconductor B.V. schließt jegliche Haftung – ausdrücklich und stillschweigend – jeglicher Art aus, es sei denn, dies wird ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Vertrag anerkannt und/oder vereinbart.
  2. Semiconductor B.V. wird in jedem Fall vom Benutzer von jeglicher Haftung freigestellt, die sich aus Schäden und/oder anderen Nachteilen ergibt, die sich aus einem zurechenbaren Mangel bei der Erfüllung und Erfüllung des Vertrags ergeben, soweit dies nach zwingendem Recht zulässig ist.
  3. Semiconductor B.V. haftet nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich Schäden, die durch den Benutzer, seine Mitarbeiter, Verwandten oder Besucher verursacht oder verursacht wurden, sowie nicht für Schäden, die durch verspätete Lieferung / Schäden, die während oder infolge der Installation des AED durch den Benutzer selbst verursacht wurden / Schäden, die durch oder im Namen des Benutzers verursachten falschen und/oder unvollständigen Daten verursacht wurden.
  4. Wenn Schäden, gleich welcher Art, durch oder als Folge von Handlungen oder Unterlassungen verursacht werden, die gegen die Wartungspflichten verstoßen, haftet Semiconductor B.V. nicht und der Benutzer haftet in vollem Umfang für Schäden, die Semiconductor B.V. und/oder dem Hersteller entstehen.
  5. Sollte Semiconductor B.V. trotz des Vorstehenden unerwartet aus irgendeinem Grund für Schäden haftbar sein, haftet sie nur für direkte Schäden, die Schäden an Waren, angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung direkter Schäden und angemessene Kosten zur Feststellung der Schadensursache, Haftung, direkte Schäden und Reparatur umfassen.
  6. Wenn Semiconductor B.V. für Schäden haftet, die dem Benutzer und/oder Dritten infolge des Mangels oder der rechtswidrigen Handlung entstehen, die dem Hersteller zuzurechnen sind, ist ihre Haftung auf den Betrag beschränkt, der von ihrer Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
  7. Im Falle von Miete oder Abonnement: Soweit der Vermieter oder Abonnementanbieter für einen Schaden haftbar wäre, ist die Haftung auf maximal den Gesamtbetrag der Miete beschränkt, die der Mieter oder Abonnent dem Vermieter oder Abonnementanbieter für einen Zeitraum von 6 Monaten schuldet, und in jedem Fall auf den Betrag der von seinem/seinen Versicherer(n) gezahlten Zahlung.
  8. Im Falle eines Kaufs: Soweit der Verkäufer aus irgendeinem Grund für Schäden haftbar ist, ist seine Haftung auf einen Gesamtbetrag von 3.000 € (in Worten: dreitausend Euro) beschränkt.
  9. Semiconductor B.V. wird vom Benutzer von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schadenersatz, Kosten oder Zinsen freigestellt, die mit der Nutzung des AED zusammenhängen oder daraus resultieren und/oder einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrags und/oder anderer Rechte Dritter.
  10. Die in diesem Artikel enthaltene Haftungsbeschränkung berührt nicht die Haftung von Semiconductor B.V. für Vorsatz und/oder vorsätzliche Fahrlässigkeit von Semiconductor B.V. oder seinen Direktoren.

Artikel 17. Höhere Gewalt

  1. Unter höherer Gewalt versteht man jeden Mangel bei der Ausführung des Vertrages, der nicht auf Semiconductor B.V. zurückzuführen ist, da er weder auf ein Verschulden von Semiconductor B.V. noch auf Kosten von Semiconductor B.V. aufgrund des Gesetzes, des Rechtsakts oder der allgemein anerkannten Meinung zurückzuführen ist.
  2. Für den Fall, dass der Benutzer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, das Recht zur Nutzung des AED auszuüben, ist Semiconductor B.V. berechtigt, das Nutzungsrecht für einen von ihr festzulegenden angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
  3. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt, d. h. eines Umstands, auf den Semiconductor B.V. und der Nutzer keinen Einfluss haben oder vernünftigerweise beeinflussen können und der die Ausübung des Rechts zur Nutzung des AED unmöglich macht, ist Semiconductor B.V. bzw. der Nutzer berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen. Im Falle höherer Gewalt kann der Benutzer von Semiconductor B.V. keine Entschädigung für den von ihm erlittenen Schaden verlangen.

Artikel 18. Intellektuell

  1. Die Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Patente, Gebrauchsmuster, Industriedesigns, Urheberrechte, Marken und Geschäftsgeheimnisse an oder in Verbindung mit dem/den AED(s) und zugehörigem Zubehör, Flyern und Dokumentationen, gehören den verschiedenen Herstellern
  2. Semiconductor B.V. ist unter anderem Eigentümer der Domainnamen www.cardiaid.nl, www.cardiaid.be und www.cardiarent.nl.
    Der Nutzer ist nicht berechtigt, das in den Absätzen 1, 2 und 3 dieses Artikels genannte (Broschüren-)Material, Domainnamen oder Logos (außer im Rahmen dieser Vereinbarung) ohne Zustimmung von Semiconductor B.V. und/oder den Herstellern zu veröffentlichen (außer im Rahmen dieser Vereinbarung).
  3. Der Nutzer verpflichtet sich, die in diesem Artikel genannten Rechte an geistigem Eigentum weder direkt noch indirekt zu beeinträchtigen, auch nicht durch einen Antrag auf Nichtigerklärung.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich, Semiconductor B.V. unverzüglich über jede Aktivität Dritter zu informieren, die eine Verletzung der in diesem Artikel genannten Rechte an geistigem Eigentum darstellen könnte, sobald er von dieser Aktivität Kenntnis erlangt.

Artikel 19. Gesamtschuldnerische Haftung/Rechtswahl/Änderungen

  1. Wenn der AED an mehrere (juristische) Personen zusammen in Form von Miete oder Abonnement vergeben wurde, werden alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder dem Abonnement seitens des Mieters oder des Abonnenten gesamtschuldnerisch.
  2. Die von Semiconductor B.V. herausgegebenen Angebote und Verträge sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
  3. Alle Streitigkeiten zwischen dem Benutzer und Semiconductor B.V. werden ausschließlich – d. h. (soweit zulässig) unter Ausschluss jeder anderen Behörde – dem zuständigen Gericht in Amsterdam in den Niederlanden vorgelegt.
  4. Die Anwendbarkeit internationaler Verträge über den Warenkauf, einschließlich des Wiener Kaufrechts, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Der Nutzer erklärt sich damit unwiderruflich einverstanden, dass Semiconductor B.V., wenn er dies wünscht, alle seine Rechte aus den zwischen ihm geschlossenen Verträgen an Dritte übertragen kann.
  6. Abweichungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen Semiconductor B.V. und dem Benutzer verbindlich.

Artikel 20. Kontaktangaben

Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich jederzeit unter den folgenden Kontaktdaten an Semiconductor B.V. wenden:

Halbleiter GmbH
Van der Burchstraat 40
2132 RN Hoofddorp
tel: 023 5571 871
info@cardiaid.nl

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